I. Selbstverständnis
Jugendkunstschulen sind außerschulische Einrichtungen der kulturellen Bildung, die sich mit ihren Angeboten und einem spartenübergreifenden Konzept speziell an Kinder und Jugendliche richten. Sie verfolgen ein ganzheitliches Bildungsverständnis und ermöglichen Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters sowie unterschiedlicher familiärer, kultureller und sozialer Hintergründe die Erfahrung kultureller Teilhabe und die aktive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Künsten. Sie unterstützen diese darin, ein nachhaltiges Interesse an Kunst und Kultur zu entwickeln und ihr eigenes künstlerisches Potential zu entdecken und zu entfalten.
II. Rahmenbedingungen
Personal – Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1. Die Leitung einer Jugendkunstschule verfügt über eine künstlerische und pädagogische Qualifikation. Diese lässt sich durch eine künstlerische/pädagogische oder kulturpädagogische Ausbildung und/oder eine vergleichbare berufliche Ausbildung belegen. Sie erfolgt hauptberuflich, in begründeten Fällen auch nebenberuflich oder ehrenamtlich.
Erläuterungen zu 1.:
- Anhaltspunkte für eine fachliche Qualifikation sind beispielsweise folgende Ausbildungsprofile:
- Durch Ausbildung erworbene klassische Doppelqualifikationen sind insbesondere jene, die in den Bereichen Kunst-, Theater-, Tanz-, Musik-, Medienpädagogik und Kulturpädagogik erworben wurden.
- Pädagogische Ausbildungsgänge (v.a. Diplompädagogik, Sozialpädagogik, Lehramt) erfordern den Nachweis einer künstlerischen Zusatzqualifikation (beispielweise durch strukturierte Ausbildungsschwerpunkte oder durch strukturierte berufsbegleitende Fortbildungen).
- Künstlerische Ausbildungsgänge (z.B. an einer Kunst- oder Musikhochschule, Schauspielschule, Tanz etc.) erfordern den Nachweis einer pädagogischen Zusatzqualifikation, vorzugsweise durch eine strukturierte Fortbildung, in Einzelfällen durch eine nachgewiesene pädagogische Berufspraxis.
- Andere als die genannten Qualifikationsprofile (wie beispielweise Betriebswirt/in, Jurist/in, Verwaltungsfachkraft) befähigen nicht zur künstlerisch fachlichen Leitung einer Jugendkunstschule, können jedoch ein bestehendes Leitungsprofil (im Sinne einer Doppelspitze) sinnvoll ergänzen.
- Bei Angliederung an eine andere Einrichtung ist eine eigenständige Leitung Voraussetzung.
2. Honorarkräfte verfügen über die für ihr Angebot notwendigen künstlerischen und pädagogischen Kompetenzen, die über eine fachspezifische Ausbildung oder durch einschlägige mehrjährige Erfahrung erworben sind (90 % der Arbeit in Jugendkunstschulen wird von Honorarkräften geleistet, insofern ist deren Qualifikation ebenfalls ein wichtiges Qualitätsmerkmal).
Erläuterungen zu 2.:
- Nachzuweisen sind eine fachliche Qualifikation (s.1) bzw. pädagogische und künstlerische Fachkompetenzen. Betreuungskompetenzen allein reichen nicht aus.
3. Jugendkunstschulen bieten die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. Dazu gehören insbesondere auch eine angemessene Buchführung und die Fähigkeit, die Verwendung von Fördermitteln gemäß der im Bescheid der Bewilligungsbehörde festgelegten Auflagen und Bedingungen nachweisen zu können.
Budget
4. Jugendkunstschulen verfügen über einen eigenen Wirtschaftsplan.
Erläuterungen zu 4.:
- Der Wirtschaftsplan muss Angaben zu Personal-, Sach- und allgemeinen Betriebsausgaben (Mieten etc.) sowie zu allen Einnahmen (öffentliche Zuwendungen, Sponsorenmittel, Teilnehmerbeiträge etc.) enthalten und vom jeweiligen Träger beschlossen worden sein.
- Bei Angliederung an eine andere Einrichtung ist ein eigener Wirtschaftsplan Voraussetzung.
Raum
5. Jugendkunstschulen verfügen über eigene oder gemietete Räume mit fachspezifischer Ausstattung und teilnehmerorientierter Größe. Dies gilt entsprechend für mobile Jugendkunstschulen.
Erläuterungen zu 5.:
- Die Ausstattung muss (je nach Größe und Angebotsstruktur der Einrichtung) den pädagogischen und künstlerischen Ansprüchen und den didaktisch-methodischen Erfordernissen genügen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um eigene, sondern um gemeinschaftlich mit anderen genutzte Räume handelt, deren Zugänglichkeit sichergestellt sein muss. Die maximale Größe der jeweiligen Kurs- bzw. Projektgruppe sollte über zehn Personen nicht überschreiten.
III. Inhalte
Sparten- und Medienvielfalt
6. Jugendkunstschulen machen Angebote in mehreren Sparten bzw. spartenübergreifende Angebote. Dabei sind die Bereiche Bildende Kunst und/oder Medienkunst obligatorisch. Weitere Sparten sind Literatur, Musik, Tanz, Theater, Zirkus u.a.
Erläuterungen zu 6.:
- Jugendkunstschulen als Mehr-Sparten-Betriebe oder spartenübergreifend arbeitende kulturpädagogische Einrichtungen grenzen sich von klassischen Sparteneinrichtungen wie Mal- und Musikschulen ab.
- Das Spartenverhältnis wird nicht als Schlüsselquote festgelegt, sondern lediglich als Orientierungshilfe genutzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die interdisziplinäre Arbeitsweise für Jugendkunstschulen signifikant und wünschenswert ist, eine starre Abgrenzung von Disziplinen ist nicht ratsam.
Breite der Angebotsschwerpunkte
7. Angebotsschwerpunkte der Jugendkunstschulen sind offene Angebote, Kurse und Projekte in erster Linie für Kinder und Jugendliche.
Erläuterungen zu 7.:
- Definitionen:
- Offenes Angebot: Offene Angebote sind solche Angebote, die Kindern und Jugendlichen die eigenbestimmte Nutzung der Infrastruktur und der personellen Ressourcen der Jugendkunstschulen ermöglichen. Die Teilnehmer entscheiden selbst, wie sie das Angebot nutzen wollen.
- Kurs: Gemeint ist hier eine altersspezifische, in sich kontinuierliche und aufeinander aufbauende Veranstaltung, in der Grundlagen, fachspezifische Kenntnisse und kreative Schlüsselkompetenzen vermittelt werden, z.T. mit thematischen und interdisziplinären Bezügen in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur, Multimedia, Musik, Tanz, Theater u.a..
- Projekt: Hierbei ist die Rede von einer altersspezifischen und in sich abgeschlossenen, zeitlich begrenzten Veranstaltung, in der sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit bestimmten Themen auseinander setzen und interdisziplinär und experimentell arbeiten. Interessen sollen geweckt und vertieft werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in längerfristige Kursarbeit eingeführt. Sie beschäftigen sich intensiver mit bestimmten Bereichen wie Bildende Kunst, Literatur, Multimedia, Musik, Tanz, Theater u.a..
Methoden- und Angebotsvielfalt
8. Ästhetische, kulturelle und soziale Bildung in Jugendkunstschulen realisiert sich in einer Vielfalt von Themen, Methoden und Veranstaltungsformen. Jugendkunstschulen arbeiten mit lebensweltlichem Bezug. Sie entwickeln ihr Angebot kontinuierlich weiter. All dies zeichnet die Qualität ihrer Arbeit aus.
Erläuterungen zu 8.:
- In Jugendkunstschulen werden Themen des Alltags bzw. die Lebenswelt der Kinder oder Jugendlichen in einer künstlerischen Form mit unterschiedlichen Methoden und Materialien ausgedrückt. Dabei wird der Umgang mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen gelernt. Wichtig bei der Arbeit von Jugendkunstschulen ist: Es geht vor allem um den Prozess, aber auch um Ergebnisse, die allerdings nicht im schulischen Sinne bewertet werden.
IV. Outputstandards
Programm
9. Jugendkunstschulen verantworten ein eigenständiges Angebot. Dazu gehören die Veröffentlichung eines eigenen Programms, eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit sowie geeignete Werbemaßnahmen.
10. Jugendkunstschulen sind auf Nachhaltigkeit durch kontinuierliche Angebote angelegt und realisieren ein ganzjähriges Angebot.
Kooperation/Vernetzung
11. Jugendkunstschulen arbeiten als Teil eines kommunalen Netzwerkes mit anderen Einrichtungen und Initiativen im Bereich der kulturellen Bildung zusammen, insbesondere mit Partnern aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Kultur und Freizeit.
Erläuterungen zu 11.:
- Sofern spezifische Leistungen in Kooperation erbracht werden, bedarf es hierzu besonderer Förderzugänge oder Leistungen des Kooperationspartners.