„Mit der Programmlinie ‚Lichtblicke‘ möchten wir gezielt die Veranstaltungsbranche im Kultursektor unterstützen, die von den Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung besonders betroffen war und noch ist. Dabei haben wir die Förderbedingungen so festgelegt, dass auch alle Beteiligten für ihren Aufwand honoriert werden, selbst wenn die Veranstaltungen coronabedingt nicht live, sondern nur digital oder hybrid stattfinden können“, so Kulturminister Konrad Wolf. Um möglichst vielen Kulturschaffenden die Möglichkeit einer Antragsstellung einzuräumen, habe man die Antragsfrist um einen Monat, auf den 15. Februar 2021, verlängert.
Mit der Förderung von Veranstaltungen entstehen Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler sowie Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft und die Clubs im Land. Die Projekte müssen so geplant werden, dass sie auch in einem digitalen oder hybriden Format stattfinden können und müssen bis spätestens 30. April anlaufen. Projekte die im März oder April beginnen, werden auch gefördert, wenn sie im Zeittraum Mai/Juni fortgesetzt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 25.000 Euro.
„Kultur ist wichtig! Gerade in dieser Zeit kommt der Kultur eine besondere Bedeutung zu: sie schafft Verbundenheit, Identität und Werte. Darum möchten wir mit unserem Landesprogramm unsere Kulturschaffenden in dieser Zeit der eingeschränkten Aktivitäten unterstützen und ihnen eine Perspektive aufzeigen. Darauf zielt auch die Förderlinie „Lichtblicke“ ab. Veranstaltungen sollen möglichst überall in Rheinland-Pfalz stattfinden – ob in Präsenz, digital oder hybrid, jeweils der aktuellen Corona-Situation entsprechend“, ergänzt der Kulturminister.
Hintergrund:
Im Rahmen des Landesprogramms „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ unterstützt die Landesregierung Rheinland-Pfalz seit März vergangenen Jahres seine Kulturschaffenden und Kulturveranstalter in der Krisenzeit der Corona-Pandemie. Dafür stellt das Land insgesamt 15,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit der Förderlinie „Neustart“ – Förderlinie 2.2. „Lichtblicke“ werden die bisherigen Förderelemente des Landesprogramms gezielt für Veranstalter ergänzt. Mit 750.000 Euro können so bis zu 30 Veranstaltungen in allen Regionen des Landes bis April 2021 gefördert werden. Die 30 Veranstaltungen verweisen auf das 30. Jubiläum der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und des Kultursommers Rheinland-Pfalz in 2021.
Antragstellung:
Anträge für Maßnahme 2.2. „Lichtblicke“ sind digital zu richten an fokuskultur@kulturstiftung-rlp.de
Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.fokuskultur-rlp.de/fileadmin/downloads/Im_Fokus_Foerderkriterien_Lichtblicke_2021.pdf