Öffentliche Kultureinrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser, soziokulturelle Zentren, Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken müssen in der aktuellen Krise ihren Betrieb einschränken bzw. aussetzen. Dies gilt auch für die privatwirtschaftlichen Kultureinrichtungen, z.B. Musikspielstätten, Kinos, Clubs, Kleinkunstbühnen und Privattheater. Der gesamte Bereich der Freien Kunst- und Kulturszene ist betroffen. Dies hat massive finanzielle Auswirkungen auf Kultureinrichtungen, Kulturveranstalter und Künstlerinnen und Künstler. Insbesondere für viele kleine Unternehmen und Soloselbständige zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt und gefährdet ihre wirtschaftliche Existenz und die Fortführung des Betriebes oder der selbständigen Tätigkeit.
Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket im Umfang von 50 Mrd. Euro zur Unterstützung von Unternehmen und Soloselbständigen beschlossen, das auch für den Kultur- und Kreativbereich anwendbar ist. Die Bundesländer haben das Hilfsprogramm des Bundes entsprechend länderspezifisch durch weitere Hilfsmaßnahmen ergänzt.
Das Kulturministerium von Rheinland-Pfalz bündelt auf seiner Seite alle Informationen für rheinland-pfälzische Künstler*innen zu verfügbaren Hilfsprogrammen und Sofortdarlehen sowie zu zuwendungsrechtlichen Fragestellungen. Die Seite wird fortlaufend aktualisiert.