Beim kulturpolitischen Spitzengespräch haben die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder sowie die Kulturstaatsministerin der Bundesregierung, Monika Grütters, vereinbart, im erforderlichen Umfang Finanzhilfen und Mittel für Härtefälle insbesondere für freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen bzw. kulturelle Veranstaltungsbetriebe zur Verfügung zu stellen.
„Der Beschluss des Kulturpolitischen Spitzengesprächs ist ein wichtiges Signal: Wir lassen die Kulturschaffenden jetzt nicht allein. Wir wollen ganz konkrete Hilfen gerade für die vielen freien Kulturschaffenden und die kleinen Kultureinrichtungen und -veranstalter. Die Auswirkungen des Corona-Virus gefährden unsere vielfältige und bunte Kulturszene in teilweise existentiellen Ausmaß. Bund und Länder müssen hier gemeinsam unbürokratisch und schnell handeln“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Bereits zuvor hatten die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder gefordert, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft bei kommenden Stabilisierungsprogrammen des Bundes und der Länder berücksichtigt werden müssen. So müssten gezielte Instrumente zur wirtschaftlichen Existenzsicherung kultureller Einrichtungen und Akteure ergriffen werden. Insbesondere freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen und kulturelle Veranstaltungsbetriebe seien hierbei zu berücksichtigen.
Vergangene Woche hatte Wolf angekündigt, dass das rheinland-pfälzische Kulturministerium eine Härtefall-Regelung prüfe. So könnten in Notfällen Rückforderungen öffentlicher Kulturförderungen des Landes ausgesetzt oder aufgehoben werden, falls geförderte Veranstaltungen aufgrund der Epidemie-Auswirkungen ausgefallen sind.