Bund und Länder haben diese Woche beschlossen, im November einen so genannten „Wellenbrecher“ – einen temporären, branchenbezogenen Teil-Lockdown – durchzuführen. Davon betroffen ist gerade auch der Kulturbereich mit der Schließung von Theatern, Kinos, Museen und Veranstaltungsorten. Nach einer gemeinsamen Schaltkonferenz der Kulturministerinnen und Kulturminister fordert die Kulturministerkonferenz den Bund auf, eine schnelle und pragmatische Unterstützung für die Kulturschaffenden auf den Weg zu bringen.
„Die neuerliche Schließung des Kulturbetriebs trifft die Szene außerordentlich hart. In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Kulturschaffenden aufwendige Hygienekonzepte umgesetzt, um die Kultur auch unter Pandemie-Bedingungen zu ermöglichen. Das war eine große Kraftanstrengung und war erfolgreich. Der November-Lockdown verschärft die Notlage der Kultur“, bekräftigt Kulturminister Konrad Wolf.
„Ohne weitere Wirtschaftshilfen wird es nicht gehen. Es ist daher richtig, dass der Bund ein weiteres Hilfsprogramm angekündigt hat. Die vorgeschlagene einmalige Kostenpauschale von bis zu 75 Prozent des Umsatzes kann ein hilfreiches Instrument sein, die Kulturschaffenden zu unterstützen. Entscheidend ist jedoch, dass das neue Förderprogramm unbürokratisch, effektiv und effizient ausgestaltet wird. Die vom Bund angekündigte außerordentliche Wirtschaftshilfe muss bei der Kultur ankommen. Dies gilt für die betroffenen Kultureinrichtungen ebenso wie die solo-selbständigen Kulturschaffenden“, so Wolf weiter.
Gemeinsam appellieren die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Grütters, die Kulturbranche entsprechend bei den Wirtschaftshilfen zu berücksichtigen. Kunst und Kultur sei ein zentrales Element unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und Künstlerinnen und Künstler müssten angemessen abgesichert werden. Die Kultur dürfe nicht zum Opfer der Krise werden.