Anfang dieses Jahres startete der Kulturfonds Energie des Bundes. Er sollte dazu dienen, die gestiegenen Energiekosten von Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltern abzufedern. Finanziert wurde der Kulturfonds Energie des Bundes aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E). Die Abwicklung erfolgte über die Länder.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15.11.2023 den zweiten Nachtragshaushalt des Bundes aus dem Jahr 2021 verfassungswidrig erklärt. Aus den Kreditermächtigungen dieses Nachtragshaushalts wurde auch der WSF-E finanziert. Bereits am 21.11.2023 hat das Bundesfinanzministerium eine Haushaltssperre für alle Mittel des WSF-E und damit auch für den Kulturfonds Energie des Bundes ausgesprochen. Dies wurde auf der Website des Kulturfonds Energie kenntlich gemacht.
Die Haushaltssperre wurde durch das Bundesfinanzministerium am 14.12.2023 aufgehoben. Allerdings stehen die Haushaltsmittel ausschließlich in diesem Jahr zur Verfügung. Das bedeutet für den Kulturfonds Energie des Bundes, dass die bis zum 21.11.2023 gestellten Anträge auf der Grundlage der vorliegenden Angaben der Antragstellenden von den Bewilligungsstellen der Länder soweit möglich final, soweit nötig zunächst vorläufig verbeschieden und die beantragten Summen ausgezahlt werden. Die vorläufig beschiedenen Anträge werden im Nachgang abschließend geprüft. Sollte eine Überzahlung vorliegen, würde dies den Antragstellenden mitgeteilt. Die eine ggfs. erforderliche Rückzahlung würde in den Bundeshaushalt zurückfließen.
Alle nach dem 21.11.2023 beim Kulturfonds Energie des Bundes gestellten Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Die Plattform bleibt noch geöffnet, da einige Länder ihre Förderprogramme hierüber abwickeln.