Kinder und Jugendliche, deren Zugang zu Bildung erschwert ist, leiden besonders unter den Folgen der Corona-Pandemie. In dieser herausfordernden Zeit sollen deshalb mehr Kinder und Jugendliche Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten erhalten. Darum erleichtert das Bundesförderprogramm „Kultur macht stark“ die Antragstellung für lokale Bündnisse und den Zugang zur Förderung. Bestehende Bündnisse für Bildung können zudem erfolgreiche Projekte in den Sommer- und Herbstmonaten erneut auflegen oder mit einem größeren Teilnehmer*innenkreis durchführen. So sollen noch mehr Kinder und Jugendliche pädagogisch begleitete Möglichkeiten für individuelle Persönlichkeitsentwicklung und soziale Teilhabe erhalten.
Antragstellung ab sofort außerhalb von regulären Fristen möglich
20 Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligen sich an der konzertierten Aktion für mehr kulturelle Bildungsangebote in den Sommerferien und darüber hinaus. Bei den meisten ist eine Antragstellung ab sofort außerhalb der regulären Fristen möglich. Einige der beteiligten Programmpartner ermöglichen außerdem passgenaue Formate für Ferienprojekte oder stellen Musteranträge zur Verfügung. Eine Liste aller an der Aktion beteiligten Programmpartner finden Sie hier.
Bildung von Bündnissen erleichtert
Anders als bisher kann nun auch eine überregionale Einrichtung mit zwei lokalen Partnern ein Bündnis bilden. Diese neue Regelung gilt für alle neuen Bündnisse bis zum Ende der Programmlaufzeit Ende 2022 und nicht nur für die kulturellen Bildungsangebote, die kurzfristig in den Ferien stattfinden sollen. Somit kooperieren auf lokaler Ebene nur noch mindestens zwei Partner. Damit wird aufgefangen, dass vielerorts noch Kultureinrichtungen und Jugendzentren geschlossen sind. Bündnispartner vor Ort sind z. B. eine beteiligte Schule sowie ein lokaler, außerschulischer Bündnispartner. Dies kann bspw. eine Musikschule, eine Bibliothek, ein Museum oder ein geeigneter Verein sein. Der überregionale Bündnispartner muss nicht lokal verankert sein, es kann auch eine Einrichtung auf Landesebene sein, beispielsweise eine übergeordnete Fachstelle oder der Träger eines Netzwerks. Überregionale Einrichtungen können auch Sammelanträge für mehrere Projekte stellen. Die Programmpartner unterstützen Bündnisse bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten überregionalen Partnern.
Zielgruppe der Angebote sind weiterhin Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die wenig oder keinen Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Die Teilnahme an den Angeboten ist auch weiterhin freiwillig.
Flankierung von Länderprogrammen
Mit Angeboten von „Kultur macht stark“ können in 2021 auch Länderprogramme flankiert werden, die pandemiebedingte Lernlücken der Kinder und Jugendlichen durch zusätzliche Ferienangebote schließen wollen. So können zum Beispiel Lern- und Förderkurse am Vormittag, die auf den Ausbau der fachlichen Kompetenzen der Schüler*innen zielen, durch außerschulische kulturelle Bildungsangebote am Nachmittag ergänzt werden, um die sozialen und kreativen Kompetenzen der Teilnehmenden noch intensiver zu fördern. Über die genannten Erleichterungen hinaus können weitere Verfahrensweisen mit dem betreffenden Landesprogramm abgestimmt werden, um gemeinsam noch mehr außerschulische kulturelle Bildungsangebote zu ermöglichen.