Seit Mitte Mai hat die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur 884 Projektstipendien für Kulturschaffende aus Rheinland-Pfalz vergeben. „Die Corona-Pandemie hat viele Kulturschaffende in ihrem künstlerischen Arbeiten massiv eingeschränkt. Mit den Projektstipendien haben wir vielen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben, ihr künstlerisches Wirken fortzuführen. Das ist uns wichtig“, bilanziert Kulturminister Konrad Wolf. „Da die Bekämpfung der Pandemie und die damit verbundenden Beschränkungen weiter anhalten, möchten wir die Kulturschaffenden mit einer zweiten Runde von Projektstipendien weiter unterstützen.“
Ab dem 15. September können Kulturschaffende, die bereits eine Förderung erhalten haben, den Antrag auf ein zweites Projektstipendium in Höhe von 2.000 Euro stellen. Antragsschluss ist der 15. Dezember 2020. Grundsätzlich sind Soloselbständige und Ensembles aller künstlerischen Sparten antragsberechtigt, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und
- Mitglied in der Künstlersozialkasse sind (Nachweis durch Angabe Versicherungsnummer der Künstlersozialkasse) oder
- über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung verfügen (Nachweis durch Kopie des Abschlusszeugnisses) oder
- als freischaffende Künstlerin/freischaffender Künstler arbeiten und aus dieser Tätigkeit Einnahmen in Höhe von mindestens 3.900 Euro im Jahr erzielen (Nachweis zum Beispiel durch einen Steuerbescheid) oder
- eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit odereine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen können.
Auch Erstantragsteller*innen haben nach wie vor die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Die aktuelle Pressemitteilung zur zweiten Runde der Projektstipendie finden Sie hier.
Zur Antragsstellung geht es ab dem 15. September hier.