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Freiberuflichkeit an Jugendkunstschulen ist Voraussetzung für die Breite und Vielfalt des Bildungsangebots – Honorartätigkeit sichern!

Vom Bildnerischen Gestalten über Tanz, Theater, Sprache, Zirkus, Spiel bis hin zur medialen Gestaltung und Kommunikation vereinen die Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen bundesweit möglichst alle Künste unter einem Dach und zeichnen sich durch eine beispiellose Angebots- und Methodenvielfalt aus. Je nach kommunaler Verankerung sind sie Bestandteil der Jugend-, Kultur- und Bildungspolitik der Städte und Gemeinden. Jugendkunstschulen sind unverzichtbarer Teil der lokalen Bildungslandschaft und tragen zur kooperativ vernetzten kulturellen Bildung vor Ort bei. Jugendkunstschulen sind unterschiedlich groß und konzipieren und entwickeln ihr Angebot individuell an den Bedürfnissen ihrer Zielgruppe aus den Ideen ihrer kreativen Akteure vor Ort.

Die Bundesländer haben zum Teil sehr differenzierte landesspezifische Einrichtungsprofile entwickelt und ausgeprägt. Diese werden landesgesetzlich u.a. im BbgMKSchulG; im Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz; im KiJuFöG Nordrhein-Westfalen, im Jugendbildungsgesetz in Baden-Württemberg, im Berliner Schulgesetz, der MJuKSchAnVO M-V, der FörderRL Kulturelle Bildung in Sachsen, dem Landesprogramm zur Förderung von Jugendkunstschulen Rheinland-Pfalz oder vergleichbaren Bestimmungen anderer Bundesländer formuliert und durch Mindeststandards oder Vergaberichtlinien ergänzt.

Mit weit über einer Million Angebotsstunden, die in freien Kursen, offenen Angeboten und Projekten, aber auch in Kooperationen vor allem mit den Schulen durchgeführt werden, erreichen die 400 Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen rund 600.000 Kinder und Jugendliche regelmäßig. Dieses Angebot wird bundesweit überwiegend durch 8.000 bis 10.000 Honorarkräfte realisiert, die in äußerst geringem Umfang (durchschnittlich etwa drei Zeitstunden bzw. zwei Angebote pro Woche) tätig sind. Diese Honorarkräfte sind selbstständig. Die bundesweite Breite und Vielfalt des Jugendkunstschulangebots basiert auf der honorargestützten Diversifizierung und folgt keinem standardisierten Lehrplan.

Der Bundesverband der Jugendkunstschulen und Kulturpädagogischen Einrichtungen e.V. (bjke) fordert daher:

  • Der Bundesgesetzgeber muss Rechtssicherheit im Hinblick darauf schaffen, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte in der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung, auch in der Zusammenarbeit mit Schulen, selbstständig beschäftigt werden können.
  • Länder und Kommunen müssen die adäquate Vergütung aller in Jugendkunstschulen tätigen Fachkräfte – unabhängig vom Beschäftigungsstatus – sicherstellen. Die Vergütung soll analog zu vergleichbaren künstlerisch-pädagogischen Aufgabenprofilen in angrenzenden Bildungsfeldern erfolgen und sich an tariflichen Regelungen orientieren. Wo dies rechtlich erforderlich ist, ist Festanstellung in dem Umfang zu ermöglichen, dass das Angebot für die Kinder und Jugendlichen nach Breite und Vielfalt erhalten bleibt.
  • Für Künstler*innen und Kulturpädagog*innen, die anderweitig sozialversichert sind, muss eine verlässliche gesetzliche Regelung geschaffen werden, die eine Tätigkeit auf Honorarbasis erlaubt.