1.498 Projektstipendien konnte die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur seit Mitte Mai an rheinland-pfälzische Kulturschaffende vergeben. Davon wurde im Rahmen der zweiten Bewerbungsrunde bereits an 361 Künstlerinnen und Künstler ein zweites Projektstipendium bewilligt. Im Sonderprogramm der Landesregierung „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ stehen insgesamt 7,5 Millionen Euro für die Vergabe der Stipendien zur Verfügung. Davon wurden nun knapp drei Millionen Euro über die Kulturstiftung des Landes ausgezahlt. Bewerbungen sind bis zum 15. Dezember weiterhin möglich.
„Die Projektstipendien sollen Künstlerinnen und Künstler unterstützen, auch während dieser schwierigen Zeit ihr künstlerisches Schaffen fortzusetzen. Die beantragten Projekte zeigen das große kreative Potenzial der rheinland-pfälzischen Kulturszene“, resümiert Kulturminister Konrad Wolf. „Wir haben die Bewilligung von Projektstipendien bis in den Dezember verlängert. Das ist auch vor dem aktuellen Hintergrund eine richtige Entscheidung gewesen, um während der jetzt beschlossenen weiteren Maßnahmen im November künstlerische Projekte weiterhin zu fördern. Ich bedanke mich bei allen Kulturschaffenden, die das Projektstipendium genutzt haben, um ihre Arbeit fortzuführen, und ermutige gleichzeitig alle, die das noch nicht getan haben, sich um ein erstes oder ein zweites Stipendium zu bewerben.“
Die bisher geförderten Stipendien teilen sich in insgesamt sechs Sparten auf. Die meisten bewilligten Projektanträge gab es im Bereich Musik mit 631 (ca. 42 Prozent). Darauf folgen die Bildende Kunst mit 428 (ca. 28 Prozent) und die Darstellende Kunst mit 258 (ca. 17 Prozent) bewilligten Anträgen. Im Bereich Sonstige wurden 107 (ca. 7 Prozent) Projektanträge bewilligt. Weitere Bereiche waren Literatur, Soziokultur sowie Freie Szene.
Seit dem 15. September können Kulturschaffende, die bereits eine Förderung erhalten haben, den Antrag auf ein zweites Projektstipendium in Höhe von 2.000 Euro stellen. Antragsschluss ist der 15. Dezember 2020. Grundsätzlich sind Soloselbständige und Ensembles aller künstlerischen Sparten antragsberechtigt, die ihren Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
- Mitglied in der Künstlersozialkasse sind (Nachweis durch Angabe Versicherungsnummer der Künstlersozialkasse) oder
- über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung verfügen (Nachweis durch Kopie des Abschlusszeugnisses) oder
- als freischaffende Künstlerin/freischaffender Künstler arbeiten und aus dieser Tätigkeit Einnahmen in Höhe von mindestens 3.900 Euro im Jahr erzielen (Nachweis zum Beispiel durch einen Steuerbescheid) oder
- eine fachspezifische Ausstellungs- und/oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen können.
Anträge können hier online gestellt werden: https://fokuskultur-rlp.antragsverwaltung.de/login.php