Bis zum 18. April wird es keine Lockerungen für den Kulturbereich geben, das haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute Nacht beschlossen. Der bereits am 03. März verabschiedete Stufenplan bleibt in Kraft. Ab einer Inzidenz von 100 geht im Kulturbereich fast nichts mehr.
Besonders ärgerlich ist, dass in dem in der Nacht verabschiedeten Papier der Kulturbereich noch nicht einmal genannt wird, obwohl das Infektionsschutzgesetz eine eindeutige Begründungspflicht für Schließungen im Kulturbereich vorsieht. Mit den Kirchen, so steht es in dem Papier, soll über die Schließungen über die Osterfeiertage selbstverständlich und richtigerweise gesprochen werden. Mit der Kultur offensichtlich nicht!
Doch wir geben im Kulturbereich trotzdem nicht auf. Wenn bei sinkenden Inzidenzzahlen Kulturveranstaltungen hoffentlich bald wieder möglich sein werden, müssen Lösungen gefunden werden, wie ein wirtschaftlicher Betrieb unter den notwendigen strengen Hygienebedingungen möglich ist. Der Sprecherrat des Deutschen Kulturrates hat deshalb gestern eine Resolution „Sonderfonds für Kulturveranstaltungen endlich auf den Weg bringen“ beschlossen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Türen bleiben bei den meisten Kultureinrichtungen weiter geschlossen. Diese Entscheidung wiegt schwer, besonders weil Bund und Länder die im Infektionsschutzgesetz verlangte Begründung, warum der Kulturbereich, der durch den Kunstfreiheits-Artikel im Grundgesetz (Art. 5,3) besonders geschützt ist, geschlossen bleibt, wieder einmal schuldig geblieben sind. Wir planen trotzdem weiter und fordern, dass der bereits von der Bundesregierung vor Monaten versprochene Sonderfonds für den Start von Kulturveranstaltungen unter den notwendigen Hygienebedingungen jetzt endlich startet, damit die zeitintensiven Vorbereitungen endlich beginnen können.“