In der aktuellen Krise sorgen sich viele Menschen nicht nur um ihre Gesundheit, sondern sie haben auch akute existenzielle Ängste. Das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) bietet den rechtlichen Rahmen, um den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie erfolgreich entgegenzusteuern und den Menschen in dieser schwierigen Phase Sicherheit zu geben.
Mit dem vereinfachten Verfahren der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung sowie den Soforthilfen wurden die richtigen Schritte eingeleitet, um jetzt schnell und unbürokratisch den Betroffenen, vor allem Soloselbständigen und Künstlern zu helfen. Dennoch war für viele Antragstellerinnen und Antragsteller, insbesondere, diejenigen die bisher noch keinen Kontakt mit dem Jobcenter hatten, der Umgang mit dem Antragsformular und der Angabe zu Vermögensgegenständen unklar und bürokratisch.
Um Unklarheiten und Härten auszuschließen, ist es der Landesregierung in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gelungen, eine Ergänzung der Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu erreichen. Vermögensgegenstände, die der Altersvorsorge dienen, werden vollständig aus der Betrachtung des „erheblichen Vermögens“ herausgenommen. Damit wird dem ursprünglichen Ansatz, gar keine Vermögensprüfung vorzunehmen, entsprochen. Die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, das Antragsformular für die vereinfachte Antragstellung sowie die FAQ‘s werden entsprechend geändert.
„Der Landesregierung ist es wichtig, dass auch Soloselbständige und Künstler möglichst gut durch die Krise kommen. Sie liegen uns sehr am Herzen. Durch die Anpassungen ist es uns gelungen, dass sie ihre Altersvorsorge – durch eine doch verhältnismäßig kurze Krisenintervention – nicht aufgeben müssen. Darüber freuen wir uns sehr“, so Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
„In den vergangenen Tagen und Wochen habe ich intensive Gespräche mit den Kulturschaffenden des Landes geführt. Von vielen kam immer wieder die Frage, wie ihre Alterssicherung bei einer Corona-Grundsicherung angerechnet wird. Die Klarstellung des Bundessozialministeriums ist daher sehr wichtig. Unser Einsatz für die Kulturszene war erfolgreich. Künstlerinnen und Künstler müssen keine Bedenken haben, dass ihre mühsam angesparte Alterssicherung angetastet wird. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Kulturschaffenden: Die Corona-Grundsicherung soll die Lebenshaltung in dieser schwierigen Zeit absichern und eine spätere Fortführung der künstlerischen Tätigkeit ermöglichen“, ergänzte Kulturminister Konrad Wolf.