Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. „Wir alle befinden uns mitten in einer historischen Herausforderung. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind ein gesellschaftlicher Ausnahmezustand und eine große Bewährungsprobe für den Staat. Unser Land ist in einmaliger Weise gefordert. Deswegen handeln wir entschlossen und konsequent. Wir tun alles Menschenmögliche, um unsere Bevölkerung zu schützen, um diese sehr ernste Lage zu bewältigen, um die Folgen für die Wirtschaft und die Arbeitnehmer so klein wie möglich zu halten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Finanzministerin Doris Ahnen, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz.
Das Landeskabinett habe mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ einen sehr hohen Nachtragshaushalt beschlossen. Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.
„An dieser Stelle bedanke ich mich bei den Abgeordneten des Landtages von Rheinland-Pfalz ausdrücklich, dass sie dieses ungewöhnliche und schnelle Verfahren ermöglicht haben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.
„Besonders wichtig ist mir, zu erwähnen, dass wir von diesen 800 Millionen Euro sofort 100 Millionen Euro unbürokratisch an die Landkreise und kreisfreien Städte geben. Das ist ein starker Pakt zwischen dem Land und den Kommunen. Gemeinsam – jeder an seiner Stelle – bekämpfen wir das Corona-Virus mit aller Kraft“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Längst ist die Corona-Pandemie nicht mehr nur eine Gefahr für die Gesundheit, sondern auch für die Wirtschaft, die Unternehmen und natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle: Daher dient der Nachtragshaushalt zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen“, so Ministerin Ahnen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund 1 Milliarde Euro. Davon sind 800 Millionen Euro so veranschlagt, dass sie flexibel dort eingesetzt werden können, wo sie benötigt werden, sei es im Gesundheitsbereich, für generelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen. Weitere 100 Millionen Euro stehen für den Fall bereit, dass zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel Impfstoff am Markt beschafft werden muss.
„Außerdem nehmen wir in dieser fordernden Situation die Kommunen in besonderer Weise in den Blick. Wir lassen die Handelnden vor Ort nicht im Stich, sondern unterstützen sie bei der Pandemiebekämpfung aus diesen Mitteln mit rund 100 Millionen Euro“, sagte Ahnen. Die Mittel werden den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur Verfügung gestellt. Sie stehen und standen vor besonderen Herausforderungen. Diese Soforthilfe wird rasch und unbürokratisch nach Einwohnern verteilt.
Darüber hinaus sieht der Nachtragshaushalt die Bereitstellung von Mitteln vor, um weitere Unterstützungen zur Stabilisierung der Wirtschaft zu leisten. So wird der Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro angehoben. Als weitere Maßnahme werden wir die Bürgschaftsquote auf 90% der Kreditsumme erhöhen. Damit wird die Attraktivität der Bürgschaftsprogramme deutlich erhöht. Um die gestiegenen Anforderungen bei der ISB zu bewältigen, wird das Eigenkapital der ISB um 50 Millionen Euro erhöht.
„Die Landesregierung hilft. Wir lassen unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Deshalb haben wir uns auf ein weitreichendes Unterstützungsprogramm, den Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz, verständigt. Der Fonds versorgt Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell und unbürokratisch Liquidität für die kommenden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
„Der Fonds der Landesregierung ergänzt die Bundeshilfen auf sinnvolle Art und Weise. Wir stellen zusätzliche Hilfen bereit: Wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Diese werden im Landes-Fonds mit einer kombinierten Zuschuss- und Darlehenskomponente berücksichtigt“, sagte Wissing.
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
* Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
* Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
* Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
„Wir leisten damit einen weiteren Beitrag, um unsere mittelständische Wirtschaftsstruktur in Rheinland-Pfalz zu erhalten, zu der traditionell viele kleine Unternehmen gehören. Wir wissen alle: die Beschränkungen sind notwendig, um Leben zu retten. Wir wissen aber auch, dass es ein Leben nach Corona geben wird. Wir wollen unsere guten Arbeitsplätze, unsere innovativen Unternehmen, unsere kreativen Selbständigen, das wirtschaftliche, soziale und kreative Potential unseres Landes schützen und bewahren“, sagte Wissing.
Unabhängig von den vorgenannten Bedarfen benötigt der Forstbereich des Landes Unterstützung bei der Bewältigung der extremen Schäden durch den Borkenkäferbefall sowie der Kompensation der aus der Borkenkäferplage resultierenden Einnahmeausfälle. Der Landesbetrieb Landesforsten wird daher mit rund 53 Millionen Euro mehr ausgestattet.
Umwelt- und Forstministerin Ulrike Höfken sagte: „Die Klimakrise, Dürre, Borkenkäfer und auch die aktuelle Corona-Krise führen den Haushalt von Landesforsten weiter in eine desolate Lage. Daher ist es jetzt zwingend erforderlich nachzusteuern. Nur wenn jetzt gehandelt wird und die Forstleute Schäden beseitigen und dafür sorgen, dass unsere Wälder gegenüber Dürre und Baumschädlingen durch naturnahe Mischwälder widerstandsfähiger werden, kann der Wald auch für künftige Generationen erhalten werden.“ Es gehe, so Höfken, darum, jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen. „Denn unsere Wälder brauchen wir alle: Als wichtiges Ökosystem, als Raum zur Erholung, als Lieferant des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz, als Wirtschaftsbereich – und vor allem als Klimaschützer. Denn die rheinland-pfälzischen Wälder speichern rund ein Viertel des CO2-Ausstoßes unseres Bundeslandes. Und selbstverständlich müssen wir weiter am Klimaschutz arbeiten, um die Schäden zu mindern.“
Im Nachtragshaushalt sind Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Euro vorgesehen. Zur Finanzierung wird die vorgesehene Schuldentilgung ausgesetzt und Zuführungen zu Rücklagen entfallen. Es verbleibt eine Nettokreditaufnahme von rund 640 Millionen Euro. „Wir befinden uns in einer besonderen Notsituation. Deswegen erlaubt uns die Schuldenregelung, jetzt Kredite aufzunehmen. Davon möchten wir nun, wie der Bund und viele andere Bundesländer auch, mit Erlaubnis des Parlamentes Gebrauch machen“, so die Finanzministerin. Die Finanzsituation des Landes habe sich in den letzten Jahren konsolidiert und sei gut aufgestellt. „Wir haben unseren Haushalt umsichtig geplant und zudem in der Vergangenheit Schulden getilgt“, sagte Ahnen.
„Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens. Unser Land steht vor einer enormen Herausforderung. Wir tun alles, was nötig ist, um diese Krise zu meistern. Der heute vorgelegte Nachtragshaushalt schafft hierfür einen finanziellen Rahmen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen abschließend.