Am 1. September hat der Bundesverband Soziokultur die Ausschreibung von NEUSTART KULTUR in der Fördermaßnahme Programm 2 veröffentlicht. Die Antragstellung für NEUSTART KULTUR – Programm 2 ist ab dem 15.09.2021 möglich. Im Vorfeld bietet der Bundesverband öffentliche Videokonferenzen zur Antragsberatung an und hilft bei Fragen zur Antragstellung per E-Mail und Telefon weiter. Die Ausschreibung sowie weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR – Programm 2 gibt es unter soziokultur.neustartkultur.de/programm2.
Bundesgeschäftsführerin Ellen Ahbe erwartet großes Interesse: „Die erneute Ausschreibung bildet voraussichtlich die letzte Möglichkeit für finanzielle Unterstützung der Programmarbeit im Jahr 2022 durch unseren Verband. Ich hoffe, dass diesmal auch kleinere Einrichtungen die Entwicklung neuer, pandemiegerechter Formate und die Anpassung bestehender Angebote über NEUSTART KULTUR fördern lassen. Gerade in überwiegend ehrenamtlich geführten Organisationen erfordern die interne Abstimmung und die Beratung zu förderrechtlichen Bestimmungen seitens unseres Verbandes zeitlichen Vorlauf, den wir diesmal einräumen konnten.“
Programm 2 ist die Neuauflage der im vergangenen Jahr vom Bundesverband Soziokultur durchgeführten NEUSTART KULTUR Förderung zur Stärkung kultureller und soziokultureller Programmarbeit unter Pandemiebedingungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt dafür erneut 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und weitere Einrichtungen und Initiativen mit kulturellem Schwerpunkt und entsprechendem Aktivitätsprofil – auch dezentrale Träger. Einzelunternehmer*innen, die eine entsprechende Kultureinrichtung betreiben, können ebenfalls einen Antrag stellen. Die Förderung der Programmarbeit umfasst einzelne Veranstaltungen sowie kontinuierliche Angebote wie Kurse, Workshops und offene Treffs. Dabei werden Grundkosten, aktivitätsbezogene Kosten und Personalkosten für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Programmarbeit unter Pandemiebedingungen gefördert. Einrichtungen, die bereits eine NEUSTART KULTUR Förderung erhalten haben, können erneut eine Förderung ihrer Programmarbeit beantragen.
Termine öffentliche Videokonferenzen
• Freitag, 03.09.2021 | 10-12 Uhr (Link zu Zoom: us02web.zoom.us/j/82823545451?pwd=ei8rZTVwV3hhWldJSGxQaEV2V2lYZz09#success)
• Dienstag, 07.09.2021 | 14-16 Uhr (Link zu Zoom: us02web.zoom.us/j/81884389513?pwd=V1piZ3FXS0xObUZpRldQMWg0RUljUT09)
• Dienstag, 14.09.2021 | 14-16 Uhr (Link zu Zoom: us02web.zoom.us/j/81403601313?pwd=SE1nMlh0Vk9nbERzdlJXS1dIZUQwUT09#success)
Beratungstelefon
• 030 235 93 05 – 55
Beratung per E-Mail
• programm2@neustartkultur.de