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Bundestagswahl: Kulturelle Bildung muss zentrale Zukunftsaufgabe werden

Auf der „UNESCO-Weltkonferenz zur kulturellen und künstlerischen Bildung“ in Abu Dhabi im Februar 2024 wurde das „UNESCO-Framework for Culture and Arts Education“ von den beteiligten Staaten, auch von Deutschland, verabschiedet. In einer Resolution fordert der Deutsche Kulturrat Bund, Länder und Kommunen auf, dieses UNESCO-Framework als Leitschnur für die Entwicklung Kultureller Bildung zu nehmen.

Erstmalig in diesem UNESCO-Framework werden Bildung und Kultur eng zusammengeführt, außerdem wird die UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung einbezogen. Ein weiterer Meilenstein ist, dass formale, non-formale und informelle Bildung gleichermaßen in den Blick genommen werden. Ferner sind die Betonung des lebenslangen Lernens sowie die Teilhabe an und der Zugang zu Kultur und Bildung wesentliche Bestandteile des UNESCO-Framework. Fragen der Digitalität und zum Umgang mit KI in der kulturellen Bildung werden erstmals dezidiert angesprochen.

Damit das UNESCO-Framework seine Wirkung entfalten kann, fordert der Deutsche Kulturrat:

  • Der Bund und die Länder sollen verbindlich vereinbaren, regelmäßig Staatenberichte vorzulegen, in denen sie über die Umsetzung des UNESCO-Frameworks auf den verschiedenen staatlichen Ebenen berichten.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen in der Fortentwicklung der Kulturellen Bildung den drei Dimensionen, formale, non-formale und informelle Bildung, entsprechende Aufmerksamkeit schenken.
  • Die Länder sollen die künstlerischen Schulfächer stärken und damit den im Framework geforderten kulturellen Bildungsbeitrag innerhalb der formalen Bildung leisten.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen zudem verlässliche und nachhaltig wirkende Strukturen non-formaler Kultureller Bildung unterstützen und damit Teilhabegerechtigkeit sichern.
  • Die Länder und Kommunen müssen in den nächsten Jahren den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen gewährleisten.
  • Die Länder sollen bei der Weiterentwicklung und Novellierung der Weiterbildungsgesetze bzw. Bildungsurlaubsgesetze dem lebenslangen Lernen in der Kulturellen Bildung in seinen verschiedenen Dimensionen und Zugängen entsprechende Aufmerksamkeit schenken.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen die Qualität Kultureller Bildungsangebote sowie die Vernetzung mit dem Sozialraum langfristig sichern. Das bedeutet neben einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Träger auch sichere und lebenswerte Arbeitsbedingungen. Bestehende sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungsprobleme zwischen abhängiger Beschäftigung und Honorartätigkeit in der kulturellen Bildung müssen zügig geklärt werden.
  • Der Bund, die Länder und die Kommunen sollen die Anforderungen durch Digitalität sowie KI in der Förderung kultureller Bildung berücksichtigen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Im Rahmen der UNESCO-Weltkonferenz wurden mit dem UNESCO-Framework wichtige Grundsätze für die kulturelle Bildung festgelegt. Es ist gut, dass sich die Staaten darauf einigen konnten. Jetzt kommt es darauf an, das Framework auch in Deutschland umzusetzen. Regelmäßige Staatenberichte sind dabei ebenso wichtig wie die Einzelaspekte wie z. B. Nachhaltigkeit, lebenslanges Lernen oder Umgang mit KI in der kulturellen Bildung. Die zukünftige Bundesregierung ist aufgefordert, sich für die kulturelle Bildung als eine zentrale Zukunftsaufgabe ins Zeug zu legen.“