In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, der bis in die frühen Morgenstunden des 17. November 2023 tagte, wurden die im Haushaltsentwurf für 2024 geplanten Kürzungen für die Freiwilligendienste beraten und vollständig zurückgenommen. Das heißt, es stünden die gleichen Mittel wie in 2023 zur Verfügung, für das FSJ, FÖJ und den internationalen Jugendfreiwilligendienst sogar 2 Millionen Euro mehr.
Diese Entscheidung ist aktuell noch vorbehaltlich der Abstimmung im Haushaltsausschuss, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung von 60 Milliarden Euro nicht benötigter Corona-Hilfen in einen Klima- und Transformationsfonds auf den 23. November 2023 verschoben wurde. Im Anschluss muss der gesamte Bundestag noch zustimmen. Diese abschließenden Beratungen und die Abstimmung zum Etatentwurf sind für die Woche vom 27. November bis 01. Dezember 2023 geplant.
Eine Änderung an den Entscheidungen zu den Einzelplänen, die jetzt beraten wurden, eben auch die Finanzierung der Freiwilligendienste in 2024, ist nicht zu erwarten.
Unklar bleibt, wie der Haushalt für die Freiwilligendienste dann für 2025 aufgestellt sein wird und ob also die Träger der Freiwilligendienste Planungssicherheit für den gesamten ab September 2024 und bis August 2025 dauernden Jahrgang haben werden – oder eben nur für die vier Monate in 2024 (August bis Dezember).
Zudem gibt es aktuell noch keine belastbaren Informationen über die Umsetzung der Beschlussfassung für 2024, sodass die Träger ihre Planungen des Jahrgangs 2024/2025, die normalerweise aktuell auf vollen Touren laufen, noch nicht aufsetzen können. Insofern ist noch nicht gesichert, welche Einsatzstellen und wie viele Einsatzplätze ab September 2024 für interessierte Freiwillige zur Verfügung stehen.