Am 7. Januar tagten zum ersten Mal in diesem Jahr die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler und berieten über weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Nach wie vor gilt, dass bundesweit der Zugang zu Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen inzidenzunabhängig für Geimpfte und Genesene (2G) möglich ist. Die Länder können Verschärfungen (2G+) beschließen.
Neu ist, dass in Abs. 13 des Beschlusses, wie von uns gefordert, auf die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur hingewiesen wird: „Kulturelles Erleben und künstlerisches Produzieren zeigen gerade in der Pandemie ihre große Bedeutung und ihren gesellschaftlichen Wert. Durch die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen für den Kulturbereich (insbesondere 2G- und 2G-Plus-Regelungen) achten die Länder die im Infektionsschutzgesetz hervorgehobene besondere Begründungspflicht für Beschränkungen des Kulturbetriebs.“
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr gut, dass in dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers deutlich auf die Relevanz von Kunst und Kultur hingewiesen wird. Damit wird deutlich, dass Kunst und Kultur was anderes ist als eine x-beliebige Freizeitaktivität. Die Kunstproduktion genießt den besonderen Schutz des Grundgesetzes, das schließt die Präsentation und die Rezeption von Kunst und Kultur ein. Die Bund-Länder-Runde hat entschieden, dass Kultureinrichtungen, selbstverständlich unter strengen Hygieneregelungen, für das Publikum weiterhin offen bleiben. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr!“