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Änderungen im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“

Für die neue Projektrunde des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“, die im Januar 2020 beginnt, wurden die bereits beteiligten Künstler*innen vor wenigen Wochen aufgefordert, dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Vorlage des Führungszeugnisses gilt für alle Künstler*innen, unabhängig davon, wie lange sie schon am Landesprogramm mitwirken. Die Vorlage gilt jeweils für zwei Jahre und muss anschließend erneuert werden. Für die mit den Kulturschaffenden zusammenarbeitenden Kooperationspartner heißt dies wiederum, dass sie ihrerseits kein erweitertes Führungszeugnis zusätzlich anfordern müssen.

Eine weitere Änderung ergibt sich ab 2020 für neue Künstler*innen, die am Landesprogramm teilnehmen möchten, sowie für jene Kulturschaffenden, die bereits in das Landesprogramm aufgenommen wurden, aber Projektideen ändern möchten. Ab 2020 ist eine Aufnahme in das Landesprogramm nur noch einmal im Jahr möglich (bisher zweimal im Jahr). Bewerber*innen müssen dafür einen Künstler-Fragebogen ausfüllen, in dem Daten zur Person abgefragt werde. Jede/r Künstler*in kann bis zu drei Projektideen skizzieren. Künstler*innen, die bereits am Landesprogramm mitwirken, können einmal im Jahr Vorschläge für neue Projektideen einreichen.

Einsendeschluss für die Künstler-Fragebögen ist jeweils im Sommer eines Jahres (nach den Sommerferien). Die genauen Fristen für die Einreichung des Künstler-Fragebogens werden rechtzeitig durch das MWWK auf der Kulturland-Seite veröffentlicht. http://kulturland.rlp.de/de/kultur-vermitteln/jedem-kind-seine-kunst/

Nach dem Einsendeschluss des Künstler-Fragebogens bewertet eine Fachjury die eingereichten Projektideen und entscheidet über die Aufnahme in die Künstlerdatenbank.